Art und Zweck der verarbeiteten Daten :
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden perzonenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen)Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zur Person und sozialen Status (Name, Adresse, Kostenräger ,usw) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendige medizinische Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbingung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist.Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten :
Die Datewn werden nur an Dritte übermittelt , wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellatione regelmäßig der Fall ist .
– Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärtzen)der Schweigepflicht.Die medizinisch notwendigen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht nasprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
-Die Abrechnung mit öffentlich -rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es ducrh die Hebamme unmittelbar oder entsprechend §301a Abs.2SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
-Bei Privatpatientinnen oder im Ramen von Wahlleistungen erfolgt die Abrcehnung direkt gegenüber der Patientin, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder mit seperat zu erklärenden Einwilligung der Patientin über eine externe Abrechnungsstelle
-Sofern Probenentnnahmen (z.B Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der Patientin ein Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
Datemnschutzbeauftragte : Anika Scholl, Hauptstr.17, 66509 Rieschweiler-Mühlbach
Dauer der Speicherung :
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist . Nach der Rechnungsstellung entstehen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise 10 Jahre aufbewahrt werden.(Beginn ist mit Ablauf des Kalenderjahres) Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für dei Dokumentation der Hebammeversorung von 10 Jahren. . Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. In Hinblick auf §199 Abs.2 BGB ist die Hebamme berechtigt , die Dokumentation bis zu 30 Jahren aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf ihrer Seite ein Recht auf Auskunft , Berichtigung Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowei ggf. Widerspruch gegen diese Verarbeitung (Art.15,16,17, 18,21 DSVGO)
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß § 77 DSGVO die Möglichkeit , Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben . In diesem Falle ist diese zu richten an :
Unabhängiges Datenschutzentrum Rheinland Pfalz für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3040
55020 Mainz
06131- 89 20 -0