Jede Schwangere hat vom Beginn der Schwangerschaft an ein Recht auf Hebammenhilfe. Die Erstattung der Hebammenleistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in der Hebammenvergütungsvereinbarung (HebVV) festgelegt.
Welche Leistungen in welchem Umfang mit der Krankenkasse abrechnungsfähig sind, erkläre ich Dir gerne in einem Erstgespräch.
Wenn Du gesetzlich versichert bist, benötigst Du nur deine Versichertenkarte.
Wenn Du privat krankenversichert bist, rechne ich meine Leistungen nach der Privatgebührenverordnung Rheinland-Pfalz Satz privat mit Dir ab. Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich.
Bitte erkundige Dich daher vorab, welche Leistungen in welcher Höhe von deiner privaten Versicherung übernommen werden.